Ähnliche Produkte
Bautreppe faltbar aus Aluminium nach ZH 1145 "Regeln für die Sicherheit
von Treppen bei Bauarbeiten".
Kann im PKW-Kofferraum transportiert werden, und wird vor Ort auf KVH (Konstruktionsvollholz) montiert.
Miete 1,00€/Tag.
Bei Übergabe ist eine Kaution von 200€ zu hinterlegen, die bei Rückgabe mit dem Mietpreis verrechnet wird.
Grundmerkmale:
Aufbau- & Verwendungsanleitung
Die Bautreppe darf nur als Zugang zu Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen bei Bauarbeiten
benutzt werden. Sie darf nicht als Nottreppe für öffentlichen Verkehr nach DIN 18064 errichtet
werden.
Der Aufbau und Abbau der Bautreppe ist nur von Personen vorzunehmen, welche mit den
Angaben dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung vertraut sind.
Der für die Erstellung der Bautreppe verantwortliche Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß
die Bautreppe vor Übergabe an den Benutzer insbesondere auf einwandfreie Beschaffenheit
der Bauteile und Übereinstimmung mit dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung geprüft wird.
An frei liegenden Treppenläufen und Podesten mit mehr als 1,0 m Absturzhöhe ist ein Seitenschutz,
bestehend aus Geländer- und Zwischenholm, in Abmessung und Ausführung nach DIN 4420-1 oder
den "Regeln für die Sicherheit von Seitenschutz und Schutzwänden als Absturzsicherung bei
Bauarbeiten" (ZH 11584) anzubringen.
Eingesetzte Bauteile aus Holz (Kanthölzer für Treppenwangen; Geländer- und Zwischenholm für
Seitenschutz) müssen mindestens der Sortierklasse S 10 oder MS 10 nach DIN 4074-1 "Sortierung
von Nadelholz nach der Tragfähigkeit; Nadelschnittholz" entsprechen.
Bretter oder Bohlen müssen vollkantig sein und dürfen an ihren Enden nicht aufgerissen sein. Bretter
oder Bohlen können z.B. durch Einschlagen von Wellen-Bandeisen an den Stirnseiten gegen
Aufreißen geschützt werden.
Erforderliche Bauteile:
bauseits zu beschaffen: